Menschenrechtserklärung


MEDIAGLYCK steht uneingeschränkt zu den international anerkannten Menschenrechten, wie sie in den 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles) festgehalten sind. Darüber hinaus betrachtet MEDIAGLYCK den Schutz der Umwelt als unverzichtbar. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung sicherzustellen, dass auch Geschäftstätigkeiten im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen.

Die Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte hat bei MEDIAGLYCK oberste Priorität. Diese Verpflichtung gilt sowohl für die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für Geschäftspartner und Lieferanten von MEDIAGLYCK.

In der vorliegenden Grundsatzerklärung wird erläutert, auf welche Weise die Stärkung der Menschenrechte in verschiedenen Bereichen stattfindet und welche Schritte unternommen werden, um sie zu wahren.

Mitarbeiter

Die Menschenrechte sind stets zuachten. Jede Zusammenarbeit ist von gegenseitigem Respekt, Verantwortungsbewusstsein, Wertschätzung, Transparenz, Vertrauen und Offenheit geprägt. Ein wesentliches Prinzip der Unternehmenskultur ist die Gleichbehandlung aller.

Diskriminierung wird nicht toleriert. Merkmale wie Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung oder jedwede andere Merkmale und Überzeugungen, dürfen kein Anlass für Begünstigungen oder Belästigungen sein.

Das vorrangige Anliegen ist es, die Gesundheit aller zu schützen und zu fördern.

Lieferanten

In Lieferketten wird kontinuierlich geprüft, ob es besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden gibt. MEDIAGLYCK unternimmt geeignete Maßnahmen, um solche Risiken zu minimieren und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Durch Präventionsmaßnahmen, die auch Parnter und Zulieferer umfassen, werden identifizierte Risiken in angemessenem Maße minimiert.

Bei der Auswahl von Lieferanten wird großer Wert auf Sorgfalt gelegt. Ein fester Bestandteil der Auswahlkriterien ist die Einhaltung der Menschenrechte. Von Lieferanten wird selbstverständlich erwartet, dass sie die Menschenrechte ihrer eigenen Mitarbeiter und Lieferanten respektieren und sich an allgemein anerkannte Menschenrechtsstandards halten.

Gemeinsam mit direkten Zulieferern werden Maßnahmen zur Reduzierung und gegebenenfalls Beseitigung unmittelbarer Gefahren für Mensch und Umwelt erarbeitet. Sollten diese Maßnahmenpläne nicht umgesetzt werden oder nicht zum gewünschten Ergebnis führen, behält sich MEDIAGLYCK das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Geschäftspartner

MEDIAGLYCK lehnt es ab, Aufträge anzunehmen, die Menschenrechtsverletzungen beinhalten. In Fragen der Menschenrechte wird eng mit Geschäftspartnern zusammengearbeitet und darüber hinaus setzt sich MEDIAGLYCK aktiv für die Förderung des Bewusstseins und der Achtung der Menschenrechte ein, indem Dienstleistungen für Menschenrechts- und Umweltorganisationen zu stark reduzierten Gebühren umgesetzt werden - wenn realisierbar sogar komplett kostenlos.

Haben Sie noch Fragen?

Dann nehmen Sie Kontakt auf. MEDIAGLYCK steht Ihnen gerne für Ihre Herausforderungen und Projekte zur Verfügung.